Gebäude und Grundstücke mit Brandschaden haben die Türkensteuer nicht erbracht. Zur Kompensation werden einmalig drei Pfennig auf die Tranksteuer aufgeschlagen.
Quelle: Hans-Werner Gebauer/Otto Wittich (2002): Großerkmannsdorf 1353 - 2003
In Kooperation mit dem Großerkmannsdorfer Kinderland.
von Hanna (7 Jahre)