Türchen 2

Blick in die Ortschronik

1557, 21 Juni:

Ge­bäude und Grund­stücke mit Brand­scha­den ha­ben die Tür­ken­steuer nicht er­bracht. Zur Kom­pen­sa­tion wer­den ein­malig drei Pfen­nig auf die Trank­steuer auf­ge­schla­gen.

Quelle: Hans-Werner Gebauer/Otto Wittich (2002): Großerkmannsdorf 1353 - 2003


Bild des Tages

In Koope­ra­tion mit dem Groß­erk­manns­dor­fer Kin­der­land.

von Hanna (7 Jahre)