Großerkmannsdorfs Erbrichter Matthes Hannicke beschwert sich über den Fußknecht Philipp Kappert. Er würde ihm zum Nachteil Bierschank im Forsthaus treiben. Er selbst habe schon zu seinem Schaden für 300 Gulden „an durchmarschierende Soldaten“ Bier geben müssen. Kappert wird verpflichtet, die Freiheit des Erbrichters zu achten. Jedoch muss das Forsthaus in dieser „schwierigen Zeit“ besetzt bleiben und er darf Bier an Forstleute und Offiziere ausschenken.
Quelle: Hans-Werner Gebauer/Otto Wittich (2002): Großerkmannsdorf 1353 - 2003
In Kooperation mit dem Großerkmannsdorfer Kinderland.
von Marie (5 Jahre)